Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen sofern dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder durch 1/3 der Mitglieder verlangt wird.
Die Satzung wurde am 28.01.2022 durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge und Aufnahmegebühren. Diese sind in der Beitragsordnung ausgewiesen.