Man muss das Leben tanzen!

Beitragsordnung

Stand 01.10.2023 - Änderungen vorbehalten

  1. Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines Lastschriftverfahrens vierteljährlich oder monatlich durch Nachweis eines Dauerauftrages geleistet. Im Lastschriftverfahren hat das Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
  2. Fälligkeit ist jeweils zum 30.01., 30.04., 30.07., und 30.10. des laufenden Geschäftsjahres sowie erstmalig im Folgemonat der Aufnahme in den Verein.
  3. Monatliche Beiträge
    • Einzelmitglied regulär
      • Erwachsene ab 18 Jahren
        • 1 Tanzkurs     21,00 €
        • 2 Tanzkurse   31,00 €
        • 3 Tanzkurse   41,00 €
    • Einzelmitglied ermäßigt
      • Kinder, Schüler, Azubis, Studenten auf jährlichen Nachweis
        • 1 Tanzkurs     20,00 €
        • 2 Tanzkurse   30,00 €
        • 3 Tanzkurse   40,00 €
    • Familienmitgliedschaft
      • Ein weiteres Familienmitglied                           2 € weniger
      • Drittes oder mehr Familienmitglieder           4 € weniger
  4. Ab dem 01.01.2015 ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 12,00 € für alle neu in den Verein eingetretenen Mitglieder zu entrichten.
  5. Sofern Gebühren von der Bank erhoben werden (z.B. keine Deckung, Kontoabmeldung, geänderte Kontonummer, Widerruf, usw.) sind diese Gebühren zusätzlich zum Beitrag als Beitragsschuld durch das Mitglied bzw. den gesetzlichen Vertreter an den Verein zu zahlen.
  6. Bei einer Beitragszahlung als Rechnung oder per Dauerauftrag gilt eine Nachweispflicht für die Zahlung nur beim Mitglied. Liegt kein Nachweis vor so gelten die genannten Beitragsforderungen.
  7. Bei einem Verzug von mehr als 28 Tagen erfolgt eine Mahnung. Für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr von 3,00 € fällig, welche durch das betreffende Mitglied beglichen werden muss.
  8. Für Tanzmitglieder des Vereins, die nicht in Bautzen trainieren und daher nicht von den Kostümen, Auftritten, Trainingsorten, etc. profitieren können, gelten gesonderte Beiträge, die vom Vorstand festgelegt werden.