Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines
Lastschriftverfahrens vierteljährlich oder monatlich durch
Nachweis eines Dauerauftrages geleistet. Im
Lastschriftverfahren hat das Mitglied oder dessen gesetzlicher
Vertreter ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Fälligkeit ist jeweils zum 30.01., 30.04., 30.07., und
30.10. des laufenden Geschäftsjahres sowie erstmalig im
Folgemonat der Aufnahme in den Verein.
Monatliche Beiträge
Einzelmitglied
regulär
Erwachsene ab 18 Jahren
1 Tanzkurs 21,00
€
2 Tanzkurse 31,00 €
3 Tanzkurse 41,00 €
Einzelmitglied
ermäßigt
Kinder, Schüler, Azubis, Studenten auf
jährlichen Nachweis
1 Tanzkurs 20,00
€
2 Tanzkurse 30,00 €
3 Tanzkurse 40,00 €
Familienmitgliedschaft
Ein weiteres Familienmitglied
2 € weniger
Drittes oder mehr Familienmitglieder
4 € weniger
Ab dem 01.01.2015 ist eine einmalige Aufnahmegebühr von
12,00 € für alle neu in den Verein eingetretenen Mitglieder zu
entrichten.
Sofern Gebühren von der Bank erhoben werden (z.B. keine
Deckung, Kontoabmeldung, geänderte Kontonummer, Widerruf, usw.)
sind diese Gebühren zusätzlich zum Beitrag als Beitragsschuld
durch das Mitglied bzw. den gesetzlichen Vertreter an den
Verein zu zahlen.
Bei einer Beitragszahlung als Rechnung oder per
Dauerauftrag gilt eine Nachweispflicht für die Zahlung nur beim
Mitglied. Liegt kein Nachweis vor so gelten die genannten
Beitragsforderungen.
Bei einem Verzug von mehr als 28 Tagen erfolgt eine
Mahnung. Für den dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand wird
eine Gebühr von 3,00 € fällig, welche durch das betreffende
Mitglied beglichen werden muss.
Für Tanzmitglieder des Vereins, die nicht in Bautzen
trainieren und daher nicht von den Kostümen, Auftritten,
Trainingsorten, etc. profitieren können, gelten gesonderte
Beiträge, die vom Vorstand festgelegt werden.